Unser Rezept für die perfekte Versorgung Ihres Tieres: Ein qualifiziertes Team, kontinuierliche Weiterbildung und modernste, technische Ausstattung in unserer Praxis.
Die Berechnung aller Behandlungen und Medikamentenabgaben erfolgt bei uns, genau wie bei allen anderen Tierärzten, nach der Tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) und nach der Arzneimittelverordnung. Bei der Zahnmedizin berechnen wir grundsätzlich den Satz der GOT. §3 Die einfachen Gewbührensätze sind zu berechnen, wenn tierärztliche Leistung an Tiere erbracht woierden, die zur Erfüllung hoheitlicher Auifgaben gehalten werden, und für die Bund, Länder, Gemeinden oder andere öffentlich-rechtliche Kostenträger die Zahlung leisten.
Soweit besondere Schwierigkeiten der tierärztlichen Leistung oder ein erheblicher Zeitaufwand dies rechtfertigen, kann in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 eine höhere Gebühr berechnet werden.
Ausschließlich im Notdienst wird der dreifache Gebührensatz berechnet. Es handelt sich dabei um Behandlungen außerhalb unserer Sprechzeiten, also abends / nachts, am Wochenende und an Feiertagen.
Grundsätzlich sollten alle Behandlungen, klinischen Leistungen und Medikamentenabgaben bei der Abholung der kleinen Patienten bzw. nach der Behandlung direkt und bar bezahlt werden. (Folgende Banken sind in unmittelbarer Praxisnähe:: Haspa, Deutsche Bank, Commerzbank und Hypo Vereinsbank.